Statuten

Statuten

Name und Sitz
Unter dem Namen «Games of Helvetia» besteht seit dem 05.01.2023 ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 60ff. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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Sitz
Der Sitz des Vereines ist Zug.
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Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Organisation und Durchführung des Events «Games of Helvetia». Sie fördert:
a) Die Kultur und Gesellschaft
b) Die Sportliche Aktivitäten in der Region
c) Netzwerk Ausbau unter den Vereinen
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Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht allen Personen und Körperschaften offen, welche die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen wollen und die den Jahresbeitrag bezahlen. Alle Mitglieder bezahlen einen festen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 100.- pro Jahr. Wird nach Einzahlung des Betrages innert nützlicher Frist kein Einspruch seitens des Vorstands erhoben, gilt das neue Mitglied als aufgenommen. Im anderen Fall wird an der Mitgliederversammlung über eine Aufnahme entschieden. Der Austritt kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Aus wichtigen Gründen (z.B. Handeln gegen den Vereinszweck oder Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages) kann das Mitglied von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
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Organisation
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
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Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich einberufen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand es als nötig erachtet oder wenn 1/5 der Mitglieder es verlangt. Die schriftliche Einladung mit Traktandenliste ist vom Vorstand mindestens drei Wochen vor der Generalversammlung zu versenden. Ein Mitglied kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Niemand darf mehr als ein Mitglied vertreten. Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Stichentscheid der Präsidentin. Für Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
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Befugnisse der Mitgliederversammlung
a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, des Budgets sowie des Berichts der Revisionsstelle
b) Wahl und Abberufung des Vorstandes und seines Präsidiums
c) Festsetzung des Jahresbeitrages der Mitglieder
d) Rekursinstanz über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
d) Änderung der Statuten
e) Auflösung des Vereins.

Anträge zu Handen der Mitgliederversammlung müssen beim Vorstand mindestens zwei Wochen vor deren Durchführung eingehen.
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Der Vorstand
a) Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Er besteht aus maximal 9 Mitgliedern, einschliesslich der Präsidentin, ein Co-Präsidium ist möglich. Die Vorstandsmitglieder werden auf 1 Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Allfällige Vakanzen ergänzt der Vorstand in eigener Kompetenz bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
b) Der Vorstand versammelt sich auf Einladung der Präsidentin so oft es die Geschäfte erfordern sowie auf Verlangen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, in beiden Fällen unter Angabe der Traktanden.
c) Für die Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Vorstandsmitglieder erforderlich.
d) Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Vorsitzende den Stichentscheid.
e) Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen.
f) Der Vorstand kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und für besondere Aufgaben Kommissionen einsetzen aus Vorstandsmitgliedern und Dritten, welche nicht Vereinsmitglieder zu sein brauchen.
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Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes
Dem Vorstand ist die finanzielle und administrative Führung des Vereins und der in Art. 3 bezeichneten Institution übertragen. Im Weiteren vertritt er den Verein nach aussen. Er besorgt alle Geschäfte, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand entscheidet insbesondere in Fragen des Personalwesens.
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Unterschrift
Jedes Vorstandmitglied hat die Berechtigung zur Einzelunterschrift im Namen des Vereins.
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Mittel des Vereins
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen (CHF 100.-), Zuwendungen Privater (z.B. Schenkungen, Spenden, Legate), Beiträgen und Subventionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie aus ausserordentlichen Erträgen (Erlös aus Veranstaltungen, Kapitalerträge).
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Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung und durch Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das bei Auflösung des Vereins verfügbare Vereinsvermögen ist einer steuerbefreiten Organisation mit ähnlichen Zwecken zuzuführen. Die genaue Beschlussfassung obliegt der Mitgliederversammlung.
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Schlussbestimmungen
Diese Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung vom 05.01.2021 erstellt und treten auf dieses Datum in Kraft.
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